Nach einem Unfall muss schnell gehandelt werden. In den seltensten Fällen sind Rettungsdienst und Feuerwehr direkt vor Ort. Sie müssen erst per Notruf alarmiert werden.

Über 112 erreicht der Anrufer die Notrufzentrale bzw. Rettungsleitstelle. Dort fragt geschultes, oft mehrsprachiges Personal alle wichtigen Informationen ab.

So verhalten Sie sich richtig

  1. Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.
  2. Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
  3. Rufen Sie über 112 Hilfe herbei.
  4. Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, zum Beispiel wenn die Hausnummer schwer erkennbar ist.

Fragen, die Ihnen beim Notruf gestellt werden:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten Sie auf Rückfragen!

FAQ

Ist der Notruf kostenfrei?

Die Notrufnummern 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst sowie 110 für die Polizei sind kostenfrei. Sie können diese Nummern auch mit einem Handy kostenfrei erreichen.

Gilt der Notruf 112 europaweit?

Die Notrufnummer 112 ist der europaweit verfügbare Notruf. Unter dieser Rufnummer ist eine Leitstelle zu erreichen, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Die Leitstellen sollen in der Lage sein, Notrufe in verschiedenen Sprachen bearbeiten zu können. In Europa gilt der Euronotruf in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in Andorra, Bosnien und Herzegowina, Island, Kasachstan, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, der Schweiz, Serbien, der Türkei, der Ukraine und in der Vatikanstadt. Außerdem wird die 112 auch in einigen asiatischen Ländern (z.B. Israel), in einigen afrikanischen Ländern (z.B. Simbabwe), in einigen lateinamerikanischen Länder (z.B. Costa Rica) und teilweise in Südafrika und in Ländern des pazifischen Raumes (z.B. Vanuatu und Neuseeland) als Notruf genutzt. In Kanada und den Vereinigten Staaten wird beim Wählen der 112 der Anruf auf 911 weitergeleitet. Neben dem Euronotruf können nationale Notrufnummern weiterhin gültig sein.

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

Nein. Lediglich bei einer vorsätzlich grundlosen oder böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Alarmierenden geltend gemacht. Zudem wird eine Strafanzeige gestellt.

Kann ich bestraft werden, wenn ich die Lage falsch eingeschätzt habe?

Nein, denn niemand wird für eine Fehleinschätzung, die ihm bei seiner Hilfeleistung unterläuft, bestraft! Einzig wer seine Hilfe verweigert, kann wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich belangt werden.

Was geschieht beim Missbrauch des Notrufs?

Im deutschen StGB (§ 145 [1]) heißt es hierzu:

Wer absichtlich oder wissentlich

  1.  Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
  2.  vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei Missbrauch des Notrufs, werden die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Alarmierenden geltend gemacht sowie eine Strafanzeige gestellt.

Was sind lebensrettende Sofortmaßnahmen?

Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, sind:

  • Retten von Verletzten
  • Absetzen eines Notrufs
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Notfallpatienten in die stabile Seitenlage bringen

Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen.