Im Rhein-Sieg-Kreis leben auf rund 1.150 Quadratkilometern an die 600.000 Einwohner. Doch ganz gleich, wie viele Menschen hier leben. Die Feuerwehren sorgen getreu ihrem Motto „Retten, Löschen, Bergen, Schützen” für eine gewisse Sicherheit.

In der Übersicht finden Sie alle freiwilligen Feuerwehren sowie Werkfeuerwehren, die im Kreisgebiet tätig sind. Zudem wird die Arbeit des Kreisbrandmeisters vorgestellt. Er unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben.

Die Feuerwehren

Aktuell gibt es im Verbandsgebiet und somit im Rhein-Sieg-Kreis 19 freiwillige Feuerwehren. Diese bestehen alle hauptsächlich nur durch das Engagement ehrenamtlicher Feuerwehrleute. Darunter sind zahlreiche Frauen und Männer, die im Einsatzfall ihre eigene Freizeit zurückstellen, um anderen Menschen zu helfen. Weiterhin ist es mit der Einsatzzeit nicht getan, denn um wirklich helfen zu können, brauchen sie alle eine fundierte Ausbildung inklusive zahlreicher Übungsstunden.

Werkfeuerwehren

Die Industriebetriebe der Evonik GmbH und Siegwerk Farbenfabrik unterhalten je eine Werkfeuerwehr, die Mitglied im Kreisfeuerwehrverband ist.

Werkfeuerwehren – wie alles begann

Ein Satzungsänderungsbeschluss vom 3. Mai 1981 ermöglichte erstmals die Aufnahme einer Werkfeuerwehr in den Verband. Anlass für die Satzungsänderung war der Aufnahmeantrag der anerkannten Werkfeuerwehr Dynamit Nobel AG in Troisdorf. Nach ihr folgten in den achtziger Jahren die Werkfeuerwehren der Dynamit Nobel AG Niederkassel-Lülsdorf und des Siegwerks in Siegburg.

Die Wurzeln der Werkfeuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis reichen bis in das Jahr 1910 zurück. Die damals als „Freiwillige Feuerwehr in der RWS (Rheinisch-Westfälische-Sprengstoff-Gesellschaft in Troisdorf)“ gegründete freiwillige Einheit wurde schon 1913 um eine Berufsfeuerwehr ergänzt und am 25. Juni 1920 als Werkfeuerwehr mit hoheitlichen Aufgaben behördlich anerkannt. Nach dem Zusammenbruch 1945 wurde sie neu aufgebaut und erhielt am 25. März 1958 nach dem Inkrafttreten des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes erneut die staatliche Anerkennung als Werkfeuerwehr durch den Regierungspräsidenten in Köln.