Kreisbrandmeister Stefan Gandelau

Seit 01. Oktober 2022 ist Stefan Gandelau Kreisbrandmeister und hat damit als Ehrenbeamter die Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren in der Region. Zuvor war er acht Jahre lang der Leiter der Feuerwehr Troisdorf.

Stefan Gandelau war bereits im Jahre 2014 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt worden und löste damit seinen Vorgänger Georg Gennrich ab.

Der Kreisbrandmeister aus Troisdorf ist verheiratet und Vater einer Tochter. Er ist als Sicherheitsingenieur bei einem großen Autobauer in Köln beschäftigt.

In der Freiwilligen Feuerwehr ist Stefan Gandelau seit über 32 Jahren aktiv. 1990 trat er in die Feuerwehr Troisdorf ein. Von 2002 bis 2014 war er Löschgruppenführer seiner Heimatlöschgruppe Spich. Im Jahre 2012 wurde er stellvertretender Leiter und 2014 Leiter der Feuerwehr Troisdorf.

Stellvertretender Kreisbrandmeister

Markus Zettelmeyer (Wachtberg) ist seit Oktober 2011 stellvertretender Kreisbrandmeister.

Er begann seine Feuerwehrlaufbahn 1979 in der Jugendfeuerwehr der Löschgruppe Niederbachem. Dort war er zudem später stellvertretender Löschgruppenführer. Seit 2002 ist er Leiter der Feuerwehr Wachtberg.

Seine berufliche Karriere begann er als Landmaschinen-Mechanikermeister und wechselte 2002 zur Gemeinde Wachtberg. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes.

 

Stellvertretender Kreisbrandmeister

Daniel Walter (Windeck) ist seit Dezember 2022 stellvertretender Kreisbrandmeister.

Der gelernte KFZ-Mechaniker aus Windeck trat mit 11 Jahren in die Jugendfeuerwehr Windeck ein. 1999 wurde er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Windeck übernommen. Nach erfolgreicher Ausbildung zum Gruppenführer und zum Zugführer übernahm er im August 2015 die Aufgabe des stellvertretenden Löschzugführers und wurde im Januar 2019 zum Leiter der Feuerwehr Windeck bestellt.
Daniel Walter ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Allgemein

Generell unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Bei freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren kann der Kreisbrandmeister sogar die Leitung des Einsatzes übernehmen. Relevante Rechtsgrundlage ist §12 BHKG.

Der Kreisbrandmeister darf zudem jederzeit überprüfen, ob beispielsweise bei den öffentlichen Feuerwehren die Stärke, Gliederung und Leistungsbereitschaft vorhanden ist und die Ausrüstung passt. Brandschutzbedarfspläne gemäß §3 III BHKG, Gebäude, Fahrzeuge und Geräte der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Brandmelde-, Alarmierungs- und Kommunikationseinrichtungen sind ebenfalls als Punkte notiert.

Bei den öffentlichen Feuerwehren gehört auch die Nachwuchsgewinnung und Altersschichtung genauso dazu wie die sach- und fachgerechte Aufgabenwahrnehmung der Leiter und nachgeordneter Führungskräfte. Die Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger (u. a. Unfallverhütungsvorschriften) müssen eingehalten werden. Prüfen darf der Kreisbrandmeister ebenfalls: die angemessene Löschwasserversorgung, den Brandsicherheitswachdienst, Brandverhütungsschauen sowie die sanitäts- und betreuungsdienstliche Versorgung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, für Großeinsatzeinlagen und Katastrophen.

Für sein Amt benötigte Kenntnisse erhält und vertieft der Kreisbrandmeister kontinuierlich sein Wissen.

Er berät die Gemeinden und Feuerwehren auf Wunsch bei der Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfspläne sowie Einsatzplänen und beurteilt diese.

Fahrzeuge oder Geräte der öffentlichen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes können nach seinen Weisungen durch das Technische Kompetenzzentrum am Institut der Feuerwehr NRW (TK) überprüft werden.

Er fördert die Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit dem Kreisjugendfeuerwehrwart, die Zusammenarbeit der Musikzüge und die Pflege der Kameradschaft.

Der Kreisbrandmeister nimmt seine Aufgaben in der Regel durch Überprüfungen, Besichtigungen, Teilnahme an Übungen, durch Dienstbesprechungen und durch die Anwesenheit bei Einsätzen, insbesondere bei besonderen Schadenlagen wahr. Auf Kreisebene kann er Mitglieder bestimmen, die sich in Einheiten oder bestimmten Bereichen, z.B. Ausbildung, einbringen.

Weiterhin beteiligt sich der Kreisbrandmeister an diversen Aufgaben. Er ist unter anderem verantwortlich für die Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, die Warnung der Bevölkerung, die Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen.