Ganz gleich, ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer –  in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 01. Januar 2017 Rauchmelder-Pflicht. Festgelegt wurde dies in der Bauordnung für NRW (BauO NRW) unter §49 Absatz 7. “Oft geht es um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden”, betont Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg, “Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld”.
Seit April 2013 gab es eine Übergangsregelung für Bestandsbauten. Neu- und Umbauten mussten seither direkt mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Rauchmelder-Pflicht NRW schreibt einen Rauchmelder für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, vor.

Verantwortlich für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder ist der Eigentümer. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Für optimalen Schutz ist empfehlenswert, alle Wohn- und Hobbyräume mit Rauchmeldern auszustatten. Dazu zählen auch Werkräume, Keller sowie Dachboden. In Treppenhäusern ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch auf jeder Ebene ein Rauchwarnmelder.

Bei der Montage sollten Sie beachten, wo sie den Rauchmelder installieren. Rauch steigt immer auf und sammelt sich primär unter der Decke. Deshalb sollte der Rauchmelder möglichst zentral im Raum montiert werden. Dazu verwenden Sie die mitgelieferten Schrauben und Dübel. Einige Geräte werden heutzutage auch lediglich mit Klebestreifen oder Magnet angebracht.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Montage ihrer Rauchmelder:

  • Rauchmelder sollten immer mittig im Raum unter der Decke montiert werden.
  • Der Abstand zur Wand, zu Lampen oder Balken sollte mindestens 50 cm betragen. Achten Sie darauf, dass keine größeren Deko-Gegenstände in der Nähe sind, so dass der Rauch schnellstmöglich und ungehindert zum Rauchmelder gelangen kann.
  • Der Abstand zu Heizungen und Klimaanlagen sollte nicht zu gering sein.
  • Die Raumtemperatur sollte maximal zwischen -4 bis +45 Grad Celsius liegen.
  • In Räumen, die größer als 60 Quadratmeter sind, sollten zwei Rauchmelder montiert werden.
  • Keine Rauchmelder installieren sollten Sie hingegen in Badezimmer und Küche, in staubigen Bereichen, in Räumen mit starken Temperaturschwankungen sowie in der Nähe von Neonröhren oder von Bereichen mit hoher Zugluft.