„Gefahrenabwehrzentrum“ des Rhein-Sieg-Kreises
Die Bedarfsermittlung und eine Machbarkeitsanalyse zählten zu den ersten Schritten: Im Herbst 2017 wurde das Projekt zum gewünschten Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) des Rhein-Sieg-Kreises gestartet, sodass die Firma FORPLAN GmbH aus Bonn nun ihre Studienergebnisse zusammenfasste. Über die Ergebnisse und weiteren Schritte spricht im Interview Landrat Sebastian Schuster.
Worin sehen Sie den Bedarf und die Prioritäten für das Gefahrenabwehrzentrum?
Wir müssen Schritt halten mit den Entwicklungen in unseren Feuerwehren vor Ort und den Erfordernissen der kreisweiten Katastrophenvorsorge. Der Brandschutz, die Hilfeleistung und der Katastrophenschutz mit einem Schulungs- und Stabsbereich sowie Werkstätten und Übungsanlagen haben höchste Priorität. Daneben wurde auch ein Bedarf für den Rettungsdienst als Schulungszentrum ermittelt sowie der Bedarf des Veterinäramtes, eine solche Einrichtung als Tierseuchenlogistikzentrum nutzen zu können.
Diese Bereiche bilden den inhaltlichen Schwerpunkt eines GAZs. Die derzeitige Situation im Kreisfeuerwehrhaus in Bezug auf Raumgestaltung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Effizienz ist nicht geeignet, eine zukunftssichere Aufgabenerledigung sicherzustellen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sowie zur Deckung der Bedarfe.
Wie sieht das zukünftige GAZ laut den Gesprächen zu Abstimmungen und Bedarfsermittlungen aus?
Ein Hauptfunktionsbereich des GAZs ist der Schulungs- und Stabsbereich. Dieser Kernbereich muss alle Räume und Einrichtungen zur Durchführung eines Aus- und Fortbildungsbetriebes für die Bedarfsträger auf Kreisebene enthalten. Ganz klar sollen hier die Standardausbildungen mit Sprechfunker, Maschinisten etc. genauso durchgeführt werden wie die Sonderausbildungen, z.B. Messübungen oder Technische Hilfe, oder die Fortbildungen für etwa Truppführer, Gerätewarte oder Heißausbildung. Die räumlichen Gegebenheiten des alten Kreisfeuerwehrhauses lassen diese Möglichkeiten bislang nicht zu.
Was wurde neben den Schulungen noch beachtet?
Wir brauchen selbstverständlich weiterhin die Werkstatt- und Technikbereiche. Diese wurden mit einem Flächenbedarf von rund 1 000 Quadratmetern ermittelt. Darin enthalten sind Atemschutz-, Schlauch- und Körperschutzwerkstatt sowie der Mobile Prüfdienst. Aufgrund steigendem Aus- und Fortbildungsaufwand in den Kommunen und auf Kreisebenen wird es hier mehr zu tun geben hinsichtlich der wartungs- und prüfpflichtigen Geräte. Auch wenn einige Kommunen eigene Werkstätten haben oder einrichten möchten, wird dies den Bedarf nicht auffangen und gleichzeitig muss weiterhin gewährleistet sein, dass die Bearbeitung fristgerecht erfolgt. Manche Geräte erfordern eine Sonderprüfung bzw. Qualifizierung der Prüfer. Diese sollen weiterhin zentral auf Kreisebene erfolgen. Ein weiterer Raumbedarf besteht bei den Übungsanlagen.
Gibt es Veränderungen bei den Übungsanlagen?
Momentan führen wir leider Aus- und Fortbildungen durch ohne die jeweiligen Übungsanlagen anbieten zu können, die nach dem heutigen Stand der Technik erforderlich sind. Beispiele sind die Ausbildung für Atemschutzgeräteträger oder die Fortbildung in der Absturzsicherung. Unsere Kommunen sahen bei der Abfrage ebenfalls einige Übungsanlagen als unerlässlich an, die also einem kreisweiten Bedarf unterliegen. Aber die reinen Übungsanlagen bringen uns nicht weiter. Drinnen brauchen wir ausreichend Umkleide- und Sanitäranlagen sowie im Außenbereich befestigte Freiflächen. Schließlich müssen auch Logistikflächen zur Verfügung stehen. Stellplätze für Feuerwehr-Sonderfahrzeuge oder Reservefahrzeuge des Rettungsdienstes stehen ebenfalls ganz oben. Dazu kommen Lager- und Parkflächen. Innerhalb der Kommunen können nicht alle Einsatzmittel oder Verbrauchsgüter unendlich gelagert werden. Erwähnt wurden beispielsweise Einsatzreserven von Sonderlöschmittel, Abrollbehälter zum Transport oder Wechselkleidung.
Wie sieht es mit dem Grundstücksbedarf und den Gesamtkosten aus?
Laut der Studie sprechen wir von einer Grundstücksfläche mit insgesamt rund 15 000 Quadratmetern. Damit könnten alle Funktionsbereiche ebenerdig eingerichtet werden. Die notwendige Brutto-Grundfläche ergibt sich aus der notwendigen Nutzfläche, Konstruktions-Grund- und den Verkehrsflächen. Aus vergleichbaren Bauprojekten wurde ein Kostenrahmen ermittelt. Die Ausstattung entspricht dabei einem für vergleichbare Einrichtungen und Funktionsbereiche üblichen Ausstattungsgrad. Die Kosten liegen in Höhe von 17,5 Millionen Euro.
Gibt es andere Möglichkeiten, die Bedarfe abzudecken, z.B. durch eine Kooperation mit der Bundesstadt Bonn?
Die Studie hat bereits eine derartige Kooperation geprüft und für sinnvoll erachtet. In Abstimmung zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ist definitiv eine einheitliche Ausbildung vorteilhaft. Gerade Ausbildungstermine für ehrenamtliche Kräfte können flexibler angeboten werden. Die Feuerwehr Bonn interessiert sich auch für die Nutzung der Übungsanlage zur Wärmegewöhnung und gerade im Logistikbereich gibt es weitere Möglichkeiten. Zum Beispiel kann die Rüsteinheit der Feuerwehr Bonn (inkl. Kran) bei umfangreichen TH-Einsätzen im Rhein-Sieg-Kreis angefordert werden.
Die folgende Abbildung zeigt eine schematische Darstellung des neuen Gefahrenabwehrzentrums. Quelle: RSK